Zweifelhafte Aussagen des geschäftsführenden Bürgermeisters Mario Schmidt?
Geschrieben von: Fremd Freitag, den 09. Juli 2010 um 09:22 Uhr
OSTHOLSTEINER ANZEIGER
Von Michael Kuhr
Die beantragte Ausgliederung Aschebergs und Bösdorfs aus dem Amt Großer Plöner See hat nicht überall für Jubel gesorgt. Besonders im Amt Großer Plöner See opponierten Amtsvorsteher Martin Leonhardt und sein geschäftsführender Bürgermeister Mario Schmidt gegen das Vorhaben. In einer Kleinen Anfrage an den Innenminister stellten die SPD-Landtagsabgeordneten Regina Poersch und Dr. Henning Höppner die Aussagen von Mario Schmidt auf den Prüfstand.
Mario Schmidt habe nach Veröffentlichungen in den Tageszeitungen gesagt, dass "das Innenministerium den Aschebergern schon ins Stammbuch geschrieben habe, in einen Verwaltungswechsel nicht so viel Zeit zu investieren, weil es von dort sowieso abgelehnt werde" und "der Innenminister jedenfalls wird diese Alleingänge von Ascheberg und Bösdorf nicht tolerieren" sowie nach dem Besuch bei Staatssekretär Volker Dornquast "unsere Argumente sind auf fruchtbaren Boden gestoßen". Das Innenministerum erklärte, dass die von Bürgermeister Mario Schmidt getroffenen Aussagen des Innenministers, seines Ministeriums oder des Staatssekretärs nicht zutreffen. Staatssekretär Volker Dornquast habe lediglich die Vertreter des Amtes über die verfahrensrechtlichen Abläufe einer Ausamtung in Kenntnis gesetzt.
Der gegenwärtige Stand der Bearbeitung beider Anträge rechtfertige aus Sicht des Innenministeriums zudem nicht die Abgabe einer Entscheidungsprognose gegenüber den Antragstellern oder weiteren Verfahrensbeteiligten. "Nach einen Urteil des Landesverfassungsgerichtes ergeben sich verschiedene Gestaltungsoptionen für eine Änderung der Amtsordnung", heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Mit dem Schreiben des Staatssekretärs sei lediglich auf neue mögliche Gestaltungsvarianten hingewiesen worden. Zudem sei auf eine denkbare nachteilige Folge einer nach kurzer Zeit erforderlichen erneuten Strukturveränderung hingewiesen worden.
Den vollständigen Artikel finden Sie über diesen Link beim SHZ.
Die dazugehörige Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage finden Sie hier.
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